Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und ähnliche Unterkünfte von Lumaro (Rooseboom & Leisgang GbR)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Buchungen und Aufenthalte in den von Lumaro (Rooseboom & Leisgang GbR) (nachfolgend „Vermieter“) angebotenen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Gästezimmern, Apartments und vergleichbaren Unterkünften (nachfolgend einheitlich „Unterkunft“), unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal (eigene Website, Buchungsportale, telefonisch, schriftlich) die Buchung erfolgt.

(2) Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Gast“). Der Gast haftet auch für das Verhalten und etwaige Verstöße aller Mitreisenden und Besucher während des Aufenthalts.

(3) Diese AGB gelten gleichermaßen für Gäste, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB buchen, wie für Gäste, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (einschließlich Kaufleute, Freiberufler und juristische Personen) buchen. Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; Unternehmer ist, wer die Buchung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vornimmt. Einzelne Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten (z. B. § 2 Abs. 4, § 11, § 12 Abs. 3), sind entsprechend gekennzeichnet; im Übrigen gelten alle Regelungen für beide Gruppen gleichermaßen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Die in § 6 enthaltene Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und damit Bestandteil des Beherbergungsvertrags.

(6) Erfolgt die Buchung über ein Buchungs- oder Vermittlungsportal (z. B. Airbnb, Booking.com), gelten im Verhältnis zwischen dem Gast und dem jeweiligen Portal vorrangig dessen eigene Nutzungs-, Zahlungs- und Buchungsbedingungen; insbesondere richten sich Zahlungsabwicklung sowie Stornierung und Rückerstattung vorrangig nach den Bedingungen des jeweiligen Portals, soweit dieses hierzu eigene Regelungen trifft. Für sämtliche Aspekte der Durchführung des Aufenthalts vor Ort – insbesondere Hausordnung (§ 6), Verhalten in der Unterkunft, Haftung (§§ 7, 8) und Kaution (§ 4) – gelten stets diese AGB, unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal die Buchung erfolgt ist.


§ 2 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website bzw. auf Buchungsportalen stellt kein bindendes Angebot des Vermieters dar, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters (per E-Mail oder über das jeweilige Buchungsportal) zustande. Bei Buchungen über ein Portal mit Sofortbuchungsfunktion kommt der Vertrag bereits mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.

(3) Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB einschließlich der Hausordnung an.

(4) Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Schließt ein Verbraucher den Beherbergungsvertrag im Fernabsatz ab (z. B. online, telefonisch oder per E-Mail, ohne persönliche Anwesenheit beim Vermieter), besteht abweichend von den allgemeinen Regelungen zum Fernabsatz ausnahmsweise kein Widerrufsrecht. Dies beruht auf der gesetzlichen Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht, was bei den von diesen AGB erfassten Buchungen stets der Fall ist. Für Buchungen durch Unternehmer besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.


§ 3 Check-In und Check-Out

(1) Check-In und Check-Out erfolgen zu den in der Hausordnung (§ 6 Ziff. 1) genannten Zeiten; dort ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein früheres Ein- oder späteres Auschecken möglich ist.

(2) Gäste, die schuldhaft über die vereinbarte Check-Out-Zeit hinaus in der Unterkunft verbleiben oder die planmäßige Reinigung dadurch verzögern, haften für die daraus entstehenden Kosten und Folgeschäden. Hierzu zählt insbesondere der Schaden aus einer nachfolgenden Buchung, die aufgrund der verspäteten Räumung storniert oder abgesagt werden muss; dessen Höhe bemisst sich nach Abs. 5.

(3) Für den Check-In sind die in der Hausordnung (§ 6 Ziff. 2) genannten Unterlagen vor Anreise elektronisch zu übermitteln. Ohne vollständige Übermittlung dieser Unterlagen vor Anreise ist ein Zutritt zur Unterkunft nicht möglich.

(4) Die übermittelten Ausweiskopien werden ausschließlich zur Identitätsprüfung sowie – bei Gästen mit anderer als deutscher Staatsangehörigkeit – zum Ausfüllen des gesetzlich vorgeschriebenen Meldescheins verwendet. Bei Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit werden die Ausweiskopien nicht gespeichert, sondern unmittelbar nach dem Abgleich der Identität gelöscht; eine besondere Meldepflicht nach § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht für sie seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr, ihr Check-In-Formular wird spätestens drei Monate nach Abreise gelöscht. Bei Gästen mit anderer Staatsangehörigkeit werden die Ausweiskopien spätestens drei Monate nach Abreise gelöscht; das ausgefüllte Check-In-Formular (Meldeschein) wird gemäß § 30 Abs. 4 BMG ein Jahr ab dem Tag der Abreise aufbewahrt und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist vernichtet.

(5) Muss eine nachfolgende Buchung aufgrund eines Verstoßes des Gastes gegen diese AGB oder die Hausordnung (insbesondere verspätete Räumung, erhebliche Beschädigung oder erforderliche Sonderreinigung) storniert oder verschoben werden, ist der Gast zum Ersatz des dem Vermieter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Schaden bemisst sich grundsätzlich nach dem entgangenen Übernachtungspreis der betroffenen Buchung abzüglich der dem Vermieter dadurch ersparten Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Endreinigungskosten oder Portalprovision); dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Kaution

(1) Der Gesamtpreis der Buchung ist gemäß den bei Buchung mitgeteilten Zahlungsbedingungen fällig.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, für die jeweilige Buchung die Hinterlegung einer Kaution zu verlangen. Ob im Einzelfall eine Kaution erhoben wird und in welcher Höhe, ergibt sich aus den dem Gast vor Abschluss der Buchung (z. B. im Inserat oder im Buchungsangebot) mitgeteilten Konditionen der jeweiligen Unterkunft bzw. Buchung; eine einheitliche Kautionshöhe wird in diesen AGB nicht festgelegt.

(3) Die Kaution kann nach Wahl des Vermieters als Barkaution vor Ort, per Überweisung vor Anreise oder durch Vorautorisierung bzw. Blockierung des entsprechenden Betrags auf einer vom Gast hinterlegten Kredit- oder Debitkarte erhoben werden. Die konkret vorgesehene Form wird dem Gast ebenfalls vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.

(4) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Kaution spätestens beim Check-In zu zahlen bzw. bereitzustellen. Der Vermieter ist berechtigt, den Zutritt zur Unterkunft von der vollständigen Zahlung bzw. Bereitstellung einer vereinbarten Kaution abhängig zu machen.

(5) Die Kaution bzw. ein nicht in Anspruch genommener Teilbetrag wird nach schadens- und beanstandungsfreier Beendigung des Aufenthalts zurückerstattet bzw. freigegeben, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Check-Out. Stellt der Vermieter innerhalb dieser Frist Ansprüche aus diesem Vertrag (insbesondere nach §§ 3, 6 oder 7) fest, ist er berechtigt, die Kaution in entsprechender Höhe einzubehalten bzw. zu verrechnen; ein danach verbleibender Restbetrag wird unverzüglich zurückerstattet. Übersteigt die Forderung des Vermieters die Kaution, bleibt die Geltendmachung des übersteigenden Betrags vorbehalten.

(6) Kommt der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie den nachgewiesenen, durch den Verzug entstandenen Schaden zu berechnen. Für die zweite und jede weitere Mahnung ist der Vermieter zusätzlich berechtigt, eine Mahnpauschale von 5,00 € je Mahnung zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die Mahnung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Der Vermieter behält sich vor, offene und fällige Forderungen nach erfolglosem Fristablauf einer Mahnung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Beitreibung zu übergeben. Die dadurch entstehenden, gesetzlich zulässigen Inkasso- bzw. Rechtsverfolgungskosten trägt der Gast, soweit er den Verzug zu vertreten hat und die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.


§ 5 Stornierung

(1) Stornierungen durch den Gast sind in Textform (z. B. per E-Mail oder über das jeweilige Buchungsportal) zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter.

(2) Ratenmodelle: Der Vermieter bietet Buchungen wahlweise zu unterschiedlichen Ratenmodellen mit unterschiedlichen Stornierungsbedingungen an, insbesondere (a) eine flexible Rate mit dem in Abs. 3 beschriebenen kostenfreien Stornierungsrecht sowie (b) eine reduzierte, nicht stornierbare Rate ohne kostenfreie Stornierungsmöglichkeit gemäß Abs. 4. Welches Ratenmodell der jeweiligen Buchung zugrunde liegt, wird dem Gast vor Abschluss der Buchung deutlich ausgewiesen.

(3) Kostenfreie Stornierung (flexible Rate): Bei Buchungen mit flexibler Rate kann der Gast bis 15:00 Uhr am Vortag der Anreise (24 Stunden vor Beginn der Check-In-Zeit) kostenfrei stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

(4) Keine Rückerstattung: Bei Buchungen mit nicht stornierbarer Rate (Abs. 2 lit. b) besteht – vorbehaltlich Abs. 7 und § 9 – ab Vertragsschluss kein Anspruch auf Rückerstattung des Übernachtungspreises, auch nicht bei vorzeitiger Abreise während des gebuchten Zeitraums. Bei einer Stornierung oder Nichtanreise („No-Show“) wird eine im Gesamtpreis gesondert ausgewiesene Endreinigungsgebühr erstattet, da die entsprechende Leistung nicht in Anspruch genommen wird; bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung der Endreinigungsgebühr. Bei Buchungen mit flexibler Rate (Abs. 2 lit. a) entfällt bei einer Stornierung nach dem in Abs. 3 genannten Zeitpunkt sowie bei Nichtanreise („No-Show“) der Anspruch auf Rückerstattung des Übernachtungspreises; eine im Gesamtpreis gesondert ausgewiesene Endreinigungsgebühr wird in diesem Fall erstattet, da die entsprechende Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Bei vorzeitiger Abreise während des gebuchten Zeitraums im Rahmen der flexiblen Rate besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht hinsichtlich der Endreinigungsgebühr.

(5) Umbuchung statt Stornierung: Anstelle einer Stornierung kann der Gast beim Vermieter eine Verschiebung des Aufenthalts auf einen anderen Zeitraum anfragen. Der Vermieter ermöglicht eine solche Umbuchung nach Verfügbarkeit; für die Umbuchung selbst fällt keine Gebühr an. Weicht der für den neuen Zeitraum geltende Übernachtungspreis vom ursprünglich gebuchten Preis ab (z. B. aufgrund unterschiedlicher Saison- oder Nachfragesituation), wird eine positive Differenz dem Gast zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Erstattung oder Gutschrift, falls der Preis für den neuen Zeitraum niedriger ist als der ursprünglich gebuchte Preis, ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

(6) Außergewöhnliche Umstände: Bei nachweislich außergewöhnlichen Umständen in der Person des Gastes (z. B. schwere Erkrankung, Todesfall im nahen Familienkreis) prüft der Vermieter auf Anfrage individuelle Lösungen, unabhängig vom gebuchten Ratenmodell. Der Gast wird gebeten, den Vermieter in solchen Fällen so früh wie möglich zu kontaktieren. Ein Rechtsanspruch auf eine abweichende Regelung besteht nicht.

(7) Stornierung durch den Vermieter: Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung zu stornieren, wenn (a) die Unterkunft aufgrund eines technischen Defekts oder Schadens unbewohnbar ist und nicht rechtzeitig vor Anreise instand gesetzt werden kann, (b) ein Fall höherer Gewalt (§ 9) vorliegt, (c) der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr zur Nutzung bzw. Untervermietung der Unterkunft berechtigt ist (z. B. Beendigung oder Kündigung des zugrunde liegenden Hauptmietverhältnisses, Widerruf einer behördlichen oder vermieterseitigen Untervermietungserlaubnis) oder (d) der Gast entgegen § 6 Ziff. 3 eine Unterkunft im Stadtgebiet seines Wohnsitzes gebucht hat. In diesen Fällen erhält der Gast den bereits gezahlten Betrag vollständig zurückerstattet, unabhängig vom gebuchten Ratenmodell. Gesetzliche Ansprüche des Gastes, insbesondere auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 8, bleiben unberührt.

(8) Muss der Gast aufgrund eigenen Verschuldens (z. B. Verstoß gegen die Hausordnung während eines laufenden Aufenthalts) vorzeitig aus der Unterkunft ausziehen oder wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund durch den Vermieter beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Übernachtungspreises.


§ 6 Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Die in dieser Hausordnung genannten Pauschalen (Ziff. 5, 7, 8, 9 und 13) sind pauschalierter Schadensersatz, der den nach der Lebenserfahrung typischerweise entstehenden Aufwand abdeckt. Sie werden nur fällig, wenn der Gast den jeweiligen Verstoß bzw. Schaden zu vertreten hat; ein Verschulden von Mitreisenden oder Besuchern wird dem Gast zugerechnet. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Kosten im Einzelfall die jeweilige Pauschale, ist der Vermieter berechtigt, den nachgewiesenen Mehrbetrag zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt es in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale.

Alle in dieser Hausordnung genannten Pauschalen sind additiv. Sie verstehen sich zusätzlich zur regulären Endreinigungsgebühr sowie zusätzlich zueinander, sofern mehrere Verstöße gleichzeitig vorliegen und die Pauschalen unterschiedliche Schäden betreffen.


1. Check-In / Check-Out

Check-In ist zwischen 15:00 Uhr und 00:00 Uhr möglich, Check-Out spätestens um 10:00 Uhr. Ein früheres Einchecken oder späteres Auschecken ist nur gegen gesonderte Gebühr, nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich. Gäste, die die Check-Out-Zeit schuldhaft überschreiten oder die Reinigung dadurch verzögern, haften für die daraus resultierenden Kosten und Folgeschäden, einschließlich des Schadens aus einer nachfolgenden Buchung (§ 3 Abs. 2 und 5).


2. Check-In-Formular und Ausweisdokumente

Vor Anreise sind zwingend zu übermitteln: (a) ein vollständig ausgefülltes Check-In-Formular sowie (b) Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe aller Reisenden. Ohne vollständige Übermittlung dieser Unterlagen vor Anreise ist ein Zutritt zur Unterkunft nicht möglich.


3. Buchungen am eigenen Wohnort

Gäste dürfen keine Reservierungen für eine Unterkunft vornehmen, wenn sich ihr Wohnsitz im Stadtgebiet der jeweiligen Unterkunft befindet. Gäste, die dennoch in der Stadt ihres Wohnsitzes übernachten möchten, werden gebeten, den Vermieter vorab direkt zu kontaktieren. Bei einem Verstoß ist der Vermieter berechtigt, die Buchung gemäß § 5 Abs. 7 zu stornieren.


4. Partys und Lautstärke

Partys und exzessive Lautstärke sind nicht erlaubt – auch nicht auf Balkonen, Terrassen oder in Gemeinschaftsbereichen (z. B. Fluren). Zur Überwachung exzessiver Lautstärken können in den Unterkünften Lärmpegel-Messsysteme installiert sein (siehe Ziffer 10).


5. Rauchverbot

Das Rauchen innerhalb der Unterkunft ist grundsätzlich untersagt. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Schadenspauschale in Höhe von 500,00 € fällig. Übersteigen die tatsächlichen Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung (z. B. Geruchsbeseitigung, Reinigung von Textilien, Polstermöbeln, Vorhängen) oder etwaiger Schadensreparaturen diese Pauschale, ist der Vermieter berechtigt, den nachgewiesenen Mehrbetrag zusätzlich in Rechnung zu stellen.


6. Kommerzielle Fotografie / Videografie und illegale Aktivitäten

Kommerzielle Fotografie oder Videografie in der Unterkunft ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters sowie jegliche illegale Aktivitäten sind strikt untersagt.


7. Überbelegung

In der Unterkunft dürfen nur so viele Personen übernachten, wie in der Reservierung angegeben. Für jede nicht angemeldete, zusätzlich übernachtende Person wird eine Schadenspauschale von 50,00 € pro Nacht für die gesamte Dauer der Reservierung berechnet. Ist im Einzelfall erkennbar, dass die zusätzliche Person nur in einzelnen Nächten übernachtet hat, wird die Pauschale auf diese Nächte begrenzt. Die Pauschale deckt den mit einer Überbelegung typischerweise verbundenen Mehraufwand ab (u. a. erhöhter Verschleiß, zusätzliche Nebenkosten, erhöhtes Auslastungs- und Versicherungsrisiko). Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.


8. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird eine Reinigungspauschale von 150,00 € fällig. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. für Tierhaarentfernung, Geruchsbeseitigung oder Schadensbeseitigung) diese Pauschale, werden die nachgewiesenen Mehrkosten zusätzlich berechnet. Assistenzhunde gelten nicht als Haustiere im Sinne dieser Regelung. Gäste, die einen Assistenzhund mitbringen, werden gebeten, den Vermieter vor Beginn des Aufenthalts darüber zu informieren.


9. Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten, Fernbedienungen oder Parkausweisen

Bei schuldhaftem Verlust eines Einzelschlüssels, einer Schlüsselkarte, einer Fernbedienung oder eines Parkausweises wird eine Schadenspauschale von 50,00 € je verlorenem Gegenstand fällig.

Macht der Verlust den Austausch eines Schließzylinders oder einer Schließanlage erforderlich (z. B. bei zentralen oder sicherheitsrelevanten Schließsystemen), wird stattdessen eine Schadenspauschale von 200,00 € fällig. Übersteigen die tatsächlich anfallenden, nachgewiesenen Kosten für Ersatz bzw. Austausch einschließlich des zeitlichen Aufwands diese Pauschale, ist der Vermieter berechtigt, den nachgewiesenen Mehrbetrag zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Austausch des Schließzylinders bzw. der Schließanlage nicht erforderlich war oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


10. Lärmüberwachung

In den Unterkünften können Systeme zur Messung des Lärmpegels installiert sein, um die Einhaltung der Lautstärkeregelungen zu überwachen. Diese Systeme messen und zeichnen ausschließlich den Geräuschpegel in Dezibel (dB) auf. Eine Aufzeichnung oder Auswertung von Gesprächsinhalten, Stimmen, Bild- oder Videodaten findet nicht statt und ist technisch nicht möglich.


11. Haftung für Schäden

Gäste haften gemäß § 7 Abs. 1 für Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten und an der Einrichtung, die sie, Mitreisende oder Besucher während des Aufenthalts schuldhaft verursachen; für die bei vertragsgemäßem Gebrauch entstehende normale Abnutzung haften Gäste nicht. Etwaige Schäden sind dem Kundenservice des Vermieters unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Check-Out, zu melden.


12. Ruhezeiten

Von Montag bis Freitag sind die Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr einzuhalten. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten die Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr.


13. Reinigung bei Abreise / Endreinigung

Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen (Geschirr gespült, Müll im Mülleimer gesammelt, grober Schmutz beseitigt). Von intensivem Kochen mit starker Geruchs- oder Fettentwicklung (z. B. Frittieren, starkes Anbraten von Fisch) ist abzusehen. Bei starker Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100,00 € berechnet. Sollten die tatsächlichen Reinigungskosten diesen Betrag übersteigen, behält sich der Vermieter vor, auch die darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Kosten in Rechnung zu stellen.


§ 7 Haftung des Gastes und Verrechnung von Gebühren

(1) Der Gast haftet für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden sowie für Verstöße gegen diese AGB und die Hausordnung, auch soweit diese durch Mitreisende oder Besucher verursacht werden.

(2) Sämtliche in § 6 genannten Pauschalen, Gebühren und Kostenersatzansprüche sind, sofern nicht ausdrücklich als Alternative gekennzeichnet, kumulativ (additiv) zu verstehen und werden zusätzlich zur regulären Endreinigungsgebühr sowie zusätzlich zueinander erhoben, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig vorliegen. Derselbe Schaden wird dabei nicht mehrfach berechnet.

(3) Der Vermieter behält sich vor, die entstandenen Forderungen mit einer hinterlegten Kaution zu verrechnen und einen etwaigen übersteigenden Betrag gesondert in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Gast bleibt in jedem Fall vorbehalten.

(4) Bei erheblichen Verstößen des Gastes gegen diese AGB oder die Hausordnung (insbesondere gegen das Party- und Lautstärkeverbot gemäß § 6 Ziff. 4, das Rauchverbot gemäß § 6 Ziff. 5 oder die Überbelegungsregelung gemäß § 6 Ziff. 7) sowie bei Verzug mit einer fälligen Zahlung (einschließlich einer vereinbarten Kaution) trotz Mahnung ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Gast zum sofortigen Verlassen der Unterkunft aufzufordern. Die Kündigung setzt in der Regel eine vorherige erfolglose Abmahnung voraus; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwer wiegt, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist (z. B. Party mit erheblicher Störung der Nachbarschaft). § 5 Abs. 8 bleibt unberührt.


§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf, haftet der Vermieter bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(3) Für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die der Gast in die Unterkunft eingebracht hat, haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von Abs. 1 und 2. Dem Gast wird empfohlen, Wertgegenstände und Bargeld nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zu lassen.


§ 9 Höhere Gewalt

(1) Kann der Vermieter seine Pflicht zur Bereitstellung der Unterkunft aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, ist er für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Auswirkungen von dieser Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, Krieg, Terror sowie sonstige außergewöhnliche, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, die die Bereitstellung der Unterkunft unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Das Risiko, die bereitgestellte Unterkunft aus in der Person des Gastes liegenden Gründen (z. B. Reisebeschränkungen, Erkrankung, Streik am Wohnort des Gastes) nicht nutzen zu können, trägt der Gast; § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.

(2) Wird die Bereitstellung der Unterkunft durch einen Fall höherer Gewalt unmöglich oder ist sie behördlich untersagt, entfällt die Zahlungspflicht des Gastes für den betroffenen Zeitraum; die hierauf bereits gezahlten Beträge werden vollständig zurückerstattet (§ 5 Abs. 7). Dem Gast kann auf Wunsch alternativ eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Zeitraum angeboten werden.


§ 10 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes (einschließlich der im Rahmen des Check-In-Formulars und der Ausweisdokumente übermittelten Daten) ausschließlich zur Durchführung des Beherbergungsvertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere Melde- sowie handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten) sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, einschließlich der Übermittlung an beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung des Vermieters.


§ 11 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Der Vermieter ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes (Zentrum für Schlichtung e. V.), Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.universalschlichtungsstelle.de).


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Gästen, die als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften entzogen wird, die nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats ohne diese Rechtswahl anwendbar wären (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

(2) Erfüllungsort für die Beherbergungsleistung ist der jeweilige Standort der gebuchten Unterkunft. Für alle übrigen gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz des Vermieters.

(3) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.

(5) Der Vermieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB.